Pressemitteilung der IVS Wien
Babysteps mit Riesenchancen? Zu den geplanten Novellierungen im ALVG, AMSG und APflG
September 2023, Wien – Die IVS Wien nimmt Stellung zu den geplanten Novellierungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz (ALVG), Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG) und Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (APflG). Die geplanten Änderungen betreffen insbesondere die Neuregelung der Arbeitsfähigkeitsüberprüfung für Jugendliche sowie die Einbindung von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt.
Die IVS Wien begrüßt grundsätzlich die Absicht hinter den Novellierungen und sieht darin einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Insbesondere die Erhöhung des Alters für die verpflichtende Überprüfung der Arbeitsfähigkeit auf 25 Jahre wird als positiv bewertet. Dies setzt einen wichtigen Impuls für die Diskussion rund um das Thema „Arbeits(un)fähigkeit“ in Österreich.
Babyschritte…
Die IVS Wien erkennt jedoch einige Herausforderungen in den geplanten Novellierungen:
Personen unter 25 Jahren, die vor der geplanten Gesetzesnovelle als arbeitsunfähig begutachtet wurden, sind von den neuen Regelungen nicht umfasst.
Unklarheiten bestehen bezüglich der Definition von „bewerteten Tätigkeiten auf dem Arbeitsmarkt“ und den damit verbundenen Kriterien.
Die zeitliche Umsetzung der Maßnahmen zwischen den verschiedenen Behörden und Institutionen gestaltet sich als ambitioniert.
Riesenchancen…
Trotz der Herausforderungen sieht die IVS Wien bedeutende Chancen in den geplanten Novellierungen:
Die Novellierung unterbricht die bisherige Einbahnstraße in die Tagesstruktur für Menschen mit Behinderungen und eröffnet neue Möglichkeiten für die Integration in den Arbeitsmarkt.
Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Behörden, Organisationen und betroffenen Personen kann tragfähige Lösungen hervorbringen.
Eine fähigkeitsorientierte Begutachtung, die dem Empowermentansatz folgt, kann die Inklusion in den Arbeitsmarkt verbessern.
Die Durchlässigkeit zwischen verschiedenen Maßnahmen sowie die Sicherstellung eines sozialrechtlich gesicherten Einkommens sind entscheidend für eine gelingende Integration.
Die IVS Wien fordert eine sorgfältige Überprüfung und Präzisierung der Detailfragen im Gesetzesentwurf, um eine erfolgreiche Umsetzung sicherzustellen. Die geplante Einführung im Januar 2024 wird kritisch hinterfragt, da ausreichend Zeit für die notwendigen Vorarbeiten erforderlich ist. „Speed kills“ darf nicht die Devise sein.
Die IVS Wien steht bereit, ihre umfangreichen Erfahrungen aus der Praxis in den Umsetzungsprozess einzubringen.
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