Pressemitteilung der IVS Wien
Pflegezuschuss für alle mit UBV in der Behindertenbetreuung
Offener Brief an Minister Rauch, Brunner und Klubobleute zum Pflegezuschuss: Versprechen der Regierung werden nicht gehalten.
Dachverband der Sozial- und Gesundheitsunternehmen und die Gewerkschaften vida und GPA fordern mehr Mittel für Pflege beim Finanzausgleich.
23. November 2023, Wien (OTS) – Kritik an den bisherigen Diskussionen zum Finanzausgleich, insbesondere zum Thema Pflegezuschuss, üben die Gewerkschaften vida und GPA gemeinsam mit der Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ) in einem offenen Brief an Sozial- und Gesundheitsminister Johannes Rauch, Finanzminister Magnus Brunner sowie die Klubobleute der Regierungsparteien, Sigrid Maurer (Grüne) und August Wöginger (ÖVP).
Im Rahmen der aktuellen Verhandlungen zum Kollektivvertrag Sozialwirtschaft hat die bisherige Form des genannten Pflegezuschusses große Probleme aufgezeigt: „Wir brauchen hier
dringend eine Nachjustierung bei der Finanzierung des Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetzes (EEZG), denn derzeit bekommen viele Beschäftigte diese so Pflegebonus nicht, obwohl ihre Tätigkeit Dies rechtfertigen würde“, bemängeln die drei Organisationen.
Unterzeichnet haben den offenen Brief die Verhandlungsleiterinnen der Kollektivvertrag-verhandelnden Sozialpartner Michaela Guglberger (vida), Eva Scherz (GPA) sowie für den SWÖ-Vorsitzenden Erich Fenninger und Verhandlungsführer Walter Marschitz. Nachfolgend der offene Brief im Wortlaut:
„Sehr geehrter Herr Bundesminister Rauch,
sehr geehrter Herr Bundesminister Brunner, sehr geehrte Frau Klubobfrau Maurer, sehr geehrter Herr Klubobmann Wöginger,
Im Rahmen der aktuellen Verhandlungen zum Kollektivvertrag Sozialwirtschaft hat die bisherige Form des Pflegezuschusses große Probleme aufgezeigt: Wir brauchen hier dringend eine Nachjustierung bei der Finanzierung des Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetzes (EEZG), denn derzeit erhalten viele Beschäftigte diese so Pflegebonus nicht, obwohl ihre Tätigkeit stirbt rechtfertigen würde.
Dies gilt insbesondere für den Bereich der Behindertenbetreuung, denn hier bekommen fast die Hälfte der Beschäftigten keinen Pflegezuschuss, obwohl sie im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz eine Sonderregelung zur Ausbildung im sogenannten Basismodul Pflege haben und dadurch Pflegetätigkeiten ausführen dürfen. Wir fordern Sie auf, dies bei der Nachfolgeregelung zum EEZG im Rahmen des Finanzausgleichs finanziell zu regeln, denn auch wir, die Sozialpartner, wollen diese Ungleichbehandlung im Kollektivvertrag im Rahmen der laufenden Sozialpartnerverhandlungen reparieren. Die Mehrkosten würden sich somit auf etwa 25 Millionen Euro belaufen: Im Vergleich zum Gesamtbetrag ist das eine relativ geringe Summe, mit der allerdings eine große Ungerechtigkeit beseitigt werden könnte.
Wir dürfen Sie daran erinnern, dass im Mai 2022 bei der Verkündung der Reform eine nachhaltige Verbesserung des Gehaltsniveaus („zusätzliches“) versprochen wurde. Mittlerweile ist aber nicht einmal die Valorisierung für 2024 und die Finanzierung für die nächsten Jahre gesichert.
Der Finanzausgleich wird in seiner üblichen Form den Pflege- und Behindertenbereich auch nicht nachhaltig finanzieren können. Die derzeit vorgesehenen unerwarteten Steigerungen von 4,5 Prozent (inkl. Inflationsabgeltung) werden nicht einmal ausreichen, um den wachsenden Bedarf an Pflege aufgrund der Demografie abzudecken.
Durch den Finanzausgleich gibt es jetzt eine gute Gelegenheit, um endlich für Gerechtigkeit für die Beschäftigten zu sorgen. Die Bundesregierung und die Politik insgesamt konnten sich gerade in den letzten sehr schwierigen Jahren immer auf die Beschäftigten im Gesundheits- und Sozialbereich verlassen, jetzt erwarten diese mit Recht, dass dies auch umgekehrt gelten sollte.
Nur durch eine Attraktion der Arbeitsbedingungen in der Branche kann der Personalmangel gelindert und eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit den benötigten Betreuungs- und Pflegeleistungen gesichert werden!“
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