Institution ist nicht gleich Institution
In den letzten Wochen häufen sich kritische Berichte über Verletzungen von Persönlichkeitsrechten von Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen der Behindertenhilfe im Kontext der COVID-19-Krise. Ein Kommentar.
Die Vorwürfe reichen von Ausgangsbeschränkungen bzw. -verboten, Quarantäneauflagen nach einer Rückkehr in die Einrichtungen, mangelhafte Meldungen von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen bis zu geringer Unterstützung von Angehörigen und der Kritik an der Schließung von tagesstrukturierenden Einrichtungen.
Viele dieser Vorwürfe treffen sicherlich zu, im Hinblick auf eine Evaluierung der Krise im Sinne notwendiger Verbesserungen für die Zukunft tut aber eine differenzierte Sichtweise dringend not.
Institutionelle Betreuung begünstigt strukturelle Gewalt
Grundsätzlich stimmt der vor allem von SelbstvertreterInnen erhobene Vorwurf, dass institutionelle Betreuung per se strukturelle Gewalt begünstigt und in Krisenzeiten zum Teil dramatisch verschärft (siehe dazu auch die Studie aus dem Vorjahr zum Thema Erfahrungen und Prävention von Gewalt an Menschen mit Behinderungen).
Überall dort, wo Betreuung institutionell organisiert ist, bedarf es eines besonders geschärften Blickes hinsichtlich der Wahrung von Persönlichkeitsrechten und der Frage, wie viel Einfluss die betreuten Menschen mit Behinderungen auf die Gestaltung und die Steuerung ihrer Unterstützungsprozesse haben.
In Wien fehlt die echte Wahlfreiheit des Unterstützungsangebotes
Ein wesentliches Kriterium ist und bleibt eine echte Wahlfreiheit von Menschen mit Behinderungen hinsichtlich der Form des Unterstützungsangebotes. So ist es völlig unverständlich, dass in Wien die Persönliche Assistenz in Form der Pflegegeldergänzungsleistung nach wie vor ausschließlich Menschen mit körperlichen Behinderungen zur Verfügung steht und auch das nur in einem sehr eingeschränkten Ausmaß.
Der Hinweis auf die Notwendigkeit bundeseinheitlicher Lösungen greift hier insofern nicht, als Unterstützungen im Wohn- und Freizeitbereich Ländersache sind und die Stadt Wien bei entsprechendem politischem Willen ausreichend Spielraum hätte. Echte Wahlfreiheit verändert die Angebotsstruktur dramatisch, das zeigen internationale Beispiele seit Jahrzehnten.
Kleinteilige strukturelle Rahmenbedingungen
Ein zweites wichtiges Kriterium ist die kleinteilige Struktur institutioneller Betreuungsangebote. Hier ist Wien in vieler Hinsicht auf einem guten Weg. Es leben mittlerweile deutlich mehr als die Hälfte der Menschen mit Behinderungen, die über den Fonds Soziales Wien institutionell organsierte Leistungen im Bereich Wohnen in Anspruch nehmen, in ihren eigenen Wohnungen und werden ambulant unterstützt und begleitet.
Neue Angebote für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf werden nicht mehr in Wohnhäusern oder Wohngemeinschaften, sondern in sogenannten Garconnierenverbünden organisiert, die das Leben in einer eigenen Wohnung ermöglichen. Kleinteilige strukturelle Rahmenbedingungen sind per se keine Garantie für eine personenzentrierte Leistungserbringung, aber sehr wohl eine Voraussetzung für diese.
Erfahrungen in der Krise
So ist es vielen Einrichtungen der Mitgliedsorganisationen der IVS Wien gelungen, die COVID-19-Krise ohne strukturelle Freiheitsbeschränkungen (z.B. generelle Ausgangsverbote), zu meistern. Trotzdem gab es nur eine sehr geringe Anzahl an Infektionen und alle erkrankten Menschen mit Behinderungen konnten innerhalb vertrauter Strukturen und von ihnen vertrauten Mitarbeiter*innen durch die Krankheit begleitet werden.
Die Betreuung und Unterstützung in den je eigenen Wohnungen wurden unter größtmöglicher Wahrung von Sicherheitsmaßnahmen an die individuellen Bedürfnisse und Wünsche der Menschen mit Behinderungen angepasst und durchgehend fortgeführt. Das bezeugt auch nicht zuletzt die geringe Anzahl von Aufnahmen in Krankenhäusern oder auf psychiatrischen Akutstationen.
Die Schließung der tagesstrukturierenden Einrichtungen Mitte März 2020 wurde aus Sicht der Selbstvertreter*innen in den Organisationen der IVS Wien als die am gravierendsten wahrgenommene Einschränkung der COVID-19-Krise benannt. Aus heutiger Sicht mag die Schließung überschießend wirken.
Mitte März 2020 war allerdings noch völlig unklar, wie rasch sich der COVID-19-Virus ausbreitet und wie gefährlich er ist, deshalb schien die Schließung damals in der Praxis alternativlos. Dennoch organisierten alle Organisationen Notbetriebe, die vor allem von Menschen mit Behinderungen, die bei Angehörigen leben, die ihre Betreuung nicht sicherstellen konnten und von Menschen, für die das Fehlen der Tagesstruktur eine große psychische Belastung darstellte, genutzt wurden.
Seit Anfang/Mitte Mai 2020 bauen alle Organisationen ihr Angebot sukzessive unter Wahrung der empfohlenen Schutzmaßnahmen wieder aus und streben so rasch wie möglich ein volles Leistungsangebot an. Dies ist allerdings vor allem aufgrund der empfohlenen Abstandsregelungen nicht ganz einfach zu bewerkstelligen.
Die Schließung der Einrichtungen war jedenfalls nicht der Empfehlung des FSW geschuldet, beim AMS um Unterstützung für Kurzarbeit anzusuchen. Diese Empfehlung war immer daran gebunden, zuvor zu prüfen, ob die MitarbeiterInnen nicht im Wohnbereich der eigenen oder auch einer anderen Organisation sinnvoll eingesetzt werden können. Viele Organisationen haben das auch getan und damit die Tagesbetreuung der BewohnerInnen in den Wohneinrichtungen sichergestellt. Zum Teil wurde auch betreuenden Angehörigen Unterstützung bei der Betreuung zu Hause angeboten.
Gemeinsam Maßnahmen kritisch prüfen
Angesichts der derzeit geringen Infektionszahlen ist jetzt ein guter Zeitpunkt, die Erfahrungen der letzten Monate vor allem unter Einbeziehung der betroffenen Menschen mit Behinderungen und ihrer Vertretungen zu evaluieren und einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Die Wahrung von Persönlichkeitsrechten muss dabei als Richtschnur und Orientierung dienen.
Neben der unmittelbaren Leistungserbringung müssen auch die strukturellen Rahmenbedingungen innerhalb und außerhalb der Organisationen in den Blick genommen werden. So gibt es bis heute keine Möglichkeit von Schnelltestungen bei Verdachtsfällen in Einrichtungen der Wiener Behindertenhilfe. Das führte immer wieder zu teils unnötigen Verunsicherungen und Maßnahmen.
Die Organisationen der Wiener Behindertenhilfe haben keinen Grund wehleidig auf Kritik zu reagieren und können sich dieser offensiv stellen. Sie müssen sich aber auch nicht ihrer erbrachten Leistungen schämen und können durchaus selbstbewusst auf eine im Großen und Ganzen erfolgreiche Bewältigung der bisherigen COVID-19-Krise zurückblicken.
Der Dank dafür gilt vor allem den unglaublich disziplinierten Menschen mit Behinderungen, sowie den großartigen MitarbeiterInnen, die mit hohem Engagement und Einsatz die notwendige Betreuung und Unterstützung sichergestellt haben.
Robert Mittermair