Papoo Logo

.

Schult doch endlich Richter/innen und Polizist/innen!

  • Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen wirksamen Zugang zur Justiz haben, unter anderem durch verfahrensbezogene und altersgemäße Vorkehrungen, um ihre wirksame unmittelbare und mittelbare Teilnahme, einschließlich als Zeugen und Zeuginnen, an allen Gerichtsverfahren, auch in der Ermittlungsphase und in anderen Vorverfahrensphasen, zu ermöglichen.
Schult doch endlich Richter/innen und Polizist/innen! 0 Kommentare

Politik: Unangemessene Zersplitterung politischer Zuständigkeiten

  • Das Komitee nimmt zur Kenntnis, dass Österreich ein föderales Regierungssystem hat und ist besorgt, dass dies zu einer unangemessenen Zersplitterung der politischen Zuständigkeit geführt hat, insbesondere da die Länder (Bundesländer) für die Leistungen des Sozialamts zuständig sind. Diese Zersplitterung kann ebenfalls in der Ausarbeitung des Nationalen Aktionsplans Behinderung gesehen werden, in der sich die Teilnahme der Länder unregelmäßig und uneinheitlich gestaltet hat. Die Zersplitterung ist ebenfalls in den verschiedenen Definitionen von Behinderung, den verschiedenen Standards von Barrierefreiheit und dem unterschiedlichen Schutz vor Diskriminierung in den verschiedenen Ländern offensichtlich erkennbar. Das Komitee hält fest, dass Artikel 4(5) der Konvention klar ausdrückt, dass sich ein Staat trotz der administrativen Schwierigkeiten einer föderalen Struktur nicht seiner Verpflichtungen aufgrund der Konvention entziehen darf.
Politik: Unangemessene Zersplitterung politischer Zuständigkeiten 0 Kommentare

Mangelhafter Zugang zu Information und Rechtsmitteln um zu seinem/ihren Recht zu kommen ist zu beseitigen!

  • Das Komitee empfiehlt eine Stärkung der Antidiskriminierungsgesetze durch die Erweiterung der verfügbaren Rechtsmittel um weitere Rechtsmittel, die eine Verhaltensänderung von Personen, die gegen Menschen mit Behinderungen diskriminieren, erforderlich macht, wie beispielsweise Unterlassungsansprüche. Das Komitee empfiehlt, dass der Vertragsstaat die Angemessenheit der zurzeit verwendeten Strukturen überprüft, die in Situationen mehrfacher Diskriminierung zum Tragen kommen.
Mangelhafter Zugang zu Information und Rechtsmitteln um zu seinem/ihren Recht zu kommen ist zu beseitigen! 0 Kommentare

Kritik an der „Beschäftigungstherapie": keine Wahlfreiheit und Taschengeld statt Entlohnung

  • Das Komitee ist besorgt, dass ungefähr 19.000 Personen, die in Behindertenwerkstätten angestellt sind, zumeist eine sehr geringe Bezahlung erhalten. Gerügt werden auch die Betriebe am offenen Arbeitsmarkt: „Das Komitee hält fest, dass nur 22% der Arbeitgeber ihre Verpflichtungen aufgrund des Behinderteneinstellungsgesetztes, das dieses Quotensystem regelt, tatsächlich erfüllen.
Kritik an der „Beschäftigungstherapie": keine Wahlfreiheit und Taschengeld statt Entlohnung 0 Kommentare

Gleichberechtigung von Mädchen und Frauen ohne deren Einbindung?

  • Das Komitee empfiehlt, dass der Vertragsstaat effektive und spezifische Maßnahmen durchführt, um Gleichberechtigung sicherzustellen und mehrfache Arten von Diskriminierung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen zu verhindern.
  • Das Komitee ermutigt den Vertragsstaat eine gendersensible Perspektive in seine Behindertengesetzgebung und -politik einzubinden und eine Interessenvertretung durch und im Namen von Frauen und Mädchen mit Behinderungen zu ermöglichen.
Gleichberechtigung von Mädchen und Frauen ohne deren Einbindung? 0 Kommentare

Gewalt hat viele Facetten und braucht daher vielfältige Maßnahmen ihr zu begegnen

  • Die Vertragsstaaten treffen geeigneten Maßnahmen, um jede Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch zu verhindern, indem sie unter anderem geeignete Formen von das Geschlecht und das Alter berücksichtigender Assistenz und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und ihre Familien und Betreuungspersonen gewährleisten, einschließlich durch die Bereitstellung von Informationen und Aufklärung darüber, wie Fälle von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch verhindert, erkannt und angezeigt werden können.
Gewalt hat viele Facetten und braucht daher vielfältige Maßnahmen ihr zu begegnen 0 Kommentare

Gesetzlicher Anspruch auf berufliche (Teil-)Qualifizierung fehlt

  • Das Komitee unterstützt die Empfehlungen des Komitees für Kinderrechte (Empfehlung Nr. 9 (CRC/C/GC/9, 2006) und fordert den Vertragsstaat auf, diese Empfehlungen so schnell wie angemessen umzusetzen.

Kinder mit Behinderungen werden in Österreich von Beginn an nicht ausreichend inkludiert. Besonders deutlich wird dies im Bildungssystem wo immer noch sonderpädagogische Einrichtungen, wie heilpädagogische Kindergärten und Sonderschulen den weiteren Lebensweg beeinflussen und vorzeichnen, sodass man den Nimbus des „Sonderlings" ein Leben lang nicht mehr los wird.

Gesetzlicher Anspruch auf berufliche (Teil-)Qualifizierung fehlt 0 Kommentare

Freiheitsbeschränkungen befristen und durch persönliche Zuwendung ersetzen!

  • Das Komitee fordert den Vertragsstaat auf, alle notwendigen gesetzlichen, administrativen und gerichtlichen Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass niemand gegen seinen Willen in irgendeiner Art von psychologischer oder psychiatrischer Einrichtungen festgehalten wird. Es fordert den Vertragsstaat auf, Strategien zur De-Institutionalisierung auf Grundlage des Meschenrechts-modells von Behinderungen zu entwickeln.
Freiheitsbeschränkungen befristen und durch persönliche Zuwendung ersetzen! 0 Kommentare

Der Wille zählt und Fehler darf jede/r machen!

  • Das Komitee empfiehlt, dass die fremdbestimmte Entscheidungsfindung durch unterstützte Entscheidungsfindung ersetzt wird. Das Komitee empfiehlt Österreich, mehr zu unternehmen, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu unterstützter Entscheidungsfindung haben und nicht unter Sachwalterschaft gestellt werden.
Der Wille zählt und Fehler darf jede/r machen! 0 Kommentare

Deinstitutionalisierung ja – aber auch für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf?

Deinstitutionalisierung ja – aber auch für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf?
  • Das Komitee empfiehlt dem Vertragsstaat sicherzustellen, dass die Bundesregierung und die Landesregierungen größere Anstrengungen für die De-Institutionalisierung unternehmen und es Menschen mit Behinderungen ermöglichen, zu wählen, wo sie leben wollen.
  • Das Komitee empfiehlt ferner, dass der Vertragsstaat die Programme persönlicher Assistenz harmonisiert und erweitert und die persönliche Assistenz für alle Menschen mit intellektuellen und psychosozialen Behinderungen verfügbar macht.
Deinstitutionalisierung ja – aber auch für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf? 0 Kommentare