Wohnen und Freizeit
Positionspapier
UN Behindertenrechtskonvention
Artikel 19 und 22
Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht aller Menschen mit Behinderungen, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben. Sie treffen wirksame und geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen den vollen Genuss dieses Rechts und ihre volle Inklusion und Teilhabe an der Gemeinschaft zu erleichtern.
Menschen mit Behinderungen dürfen keinen willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in ihr Privatleben, ihre Familie oder ihre Wohnung ausgesetzt werden. Das gilt unabhängig von ihrem Aufenthaltsort oder der Wohnform, in der sie leben. Niemand darf sich in ihren Schriftverkehr oder andere Arten der Kommunikation einmischen. Ihre Ehre oder ihr Ruf dürfen nicht beeinträchtigt werden.
Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen die Teilhabe an Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten zu ermöglichen.
Das sagt
IVS Wien
Selbstbestimmung ist ein politisches Recht, ein Bürgerrecht, das jedem Menschen unabhängig von Art und Ausprägung seiner Behinderung zusteht. Selbstbestimmung impliziert damit auch die Aufforderung, das System der Hilfen für Menschen mit Behinderungen zu überdenken und zu verändern.
Selbstbestimmung bedeutet Kontrolle über das eigene Leben zu haben. Das heißt unter anderem eigene Entscheidungen zu treffen, Angelegenheiten zu regeln, Teilnahme am täglichen Leben zu gestalten und unterschiedliche soziale Rollen einnehmen zu können.
Freie Wahl
Damit die UN BRK umgesetzt werden kann, braucht es eines grundsätzlichen Paradigmenwechsels in der Zuerkennung von Unterstützungsleistungen.
Wir müssen weg von definierten Produkten und Leistungsangeboten, denen sich potenzielle NutzerInnen unterwerfen müssen.
Wir müssen hin zu einem menschenrechtlichen Ansatz, dessen Grundlage das Wollen und die Bedürfnisse der Person sind, um die die notwendige Assistenz organisiert wird.
Das bedeutet auch: Bestehende Machtstrukturen müssen sich ändern. Es gilt den Alltag nicht FÜR sondern MIT Menschen mit Behinderungen zu gestalten. Ihre Wünsche und Bedürfnisse müssen im Mittelpunkt stehen.
Das bedeutet: Menschen mit Behinderungen müssen die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort frei zu wählen. Sie müssen entscheiden können, mit wem sie leben möchten. Menschen mit Behinderungen dürfen nicht verpflichtet werden, in besonderen Wohnformen leben zu müssen.
Alle Menschen mit Behinderungen müssen Zugang zu Gemeinwesen integrierten Wohnformen haben. Die betroffene Person muss die Unterstützungsleistungen frei wählen können. Auch eine Kombination unterschiedlicher Leistungsformen muss möglich sein.
Persönliche Assistenz
In der UN Behindertenrechtskonvention ist auch explizit der Zugang zur Leistung der Persönlichen Assistenz angeführt. Dieser wird vielen Personengruppen nach wie vor verwehrt.
Persönliche Assistenz gibt Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit, ihr Leben nach eigenen Wünschen, Vorstellungen und Bedürfnissen gestalten zu können. Persönliche Assistenz umfasst alle Bereiche des täglichen Lebens, in denen oder Hilfebedarf besteht. Persönliche Assistenz unterstützt größtmöglich das Leben in der Gemeinschaft und verhindert Isolation und Segregation.
Die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen in ihrer individuellen Gestaltung der Freizeit wird in den Finanzierungssystemen kaum bis gar nicht berücksichtigt. Vielfach sind Menschen mit Unterstützungsbedarf in ihrer Freizeitgestaltung auf Gruppenangebote angewiesen. Oder sie sind auf die Verfügbarkeit von Betreuungspersonen im betreuten Wohnen angewiesen. Spontane Aktivitäten sind weitgehend ausgeschlossen, die Befriedigung individueller Bedürfnisse ist nur schwer möglich.
Selbstbestimmung mit Information
Damit Menschen mit Behinderungen ihr Selbstbestimmungsrecht umfassend nutzen können, müssen sie über Möglichkeiten der Unterstützung informiert werden. In Beratungsstellen können zu Peers ausgebildete ErfahrungsexpertInnen ihre Erfahrungen und ihr Wissen zur Verfügung stellen. Bei Bedarf können sie auch entsprechend helfen, die individuell passende Unterstützung zu finden. In Deutschland ist zum Beispiel die Budgetassistenz ein anerkannter Teil des persönlichen Budgets.
Vielfalt heißt zur Party eingeladen zu werden, Inklusion heißt zum Tanzen aufgefordert zu werden.
Bild: Kundin auf Sonnenliege im Garten © Balance
Dafür setzt sich die IVS Wien ein:
- Persönliche Assistenz für alle Menschen mit Behinderungen
- Freie Wahl des Aufenthaltsortes. Jeder und jedem steht jede Wohnform offen.
- Unterstützung orientiert sich an den Bedürfnissen der NutzerInnen. Sie ist personenzentriert und teilhabeorientiert.
- Selbstbestimmte, individuelle Freizeitgestaltung.
- Zugang zu (Peer) Beratung zur Unterstützung einer informierten Entscheidungsfindung.
IVS Wien
Download
Das Positionspapier zum Thema „Wohnen & Freizeit“ der Interessensvertretung sozialer Dienstleistungsunternehmen für Menschen mit Behinderungen, kurz IVS Wien, steht hier als PDF zum Download bereit.